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Einführung Bestandsaufname Leitbild / Zielkonzept Umsetzung / Projekte Anhang | |||||||||
2.2 LandschaftsrahmenplanErholungIm Landschaftsrahmenplan Nordhessen (2000) ist die gesamte Fläche des Naturparks Kellerwald-Edersee als ´Raum mit herausragender Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung´ dargestellt. Diese Bewertung wird aus folgenden besonderen Qualitäten dieses Raumes abgeleitet:
Naturschutz, LandschaftspflegeIm Landschaftsrahmenplan sind die vorhandenen und geplanten Schutzgebiete nach Naturschutzrecht und die gemeldeten FFH-Gebiete dargestellt (→ Kapitel 3.6, → 3.7 und →Plan Nr. 4). Sie bedecken fast die gesamte Fläche des Naturparks, wobei die Naturschutzgebiete und FFH-Gebietsmeldungen größtenteils im nördlichen Bereich des Naturparks liegen. Im Landschaftsrahmenplan sind Räume bzw. Flächen für den Biotopverbund von Magerrasen, Bergwiesen, Heiden und Fließgewässern ausgewiesen:
Im Landschaftsrahmenplan sind Hinweise auf avifaunistische Schwerpunkträume enthalten (LRP, Kap. 3.5, Teil 1, S. 37 f), die im Naturparkentwicklungsplan (Band I, → Kapitel 3.5) in Text und →Karte dargestellt sind. Als Flächen mit besonderer Bewirtschaftung und Pflege sind im Landschaftsrahmenplan alle Pflegeflächen des Regionalen Landschaftspflegekonzeptes (RLK) von über 5 ha Größe und hoher zeitlicher Priorität dargestellt (s. auch Band I, → Kapitel 2.6, →Karte in Kapitel 2.6 und →Plan Nr. 5 und →6). Darüber hinaus werden folgende Bereiche als ´Pflegeraum Landschaftsbild´ ausgewiesen:
Im Landschaftsrahmenplan (´Schutzgebietskonzept Wald´) wird das Ziel der Einrichtung eines Großschutzgebietes im Buchenwald von mindestens 2.000 ha genannt, in dem eine unbeeinflusste Waldentwicklung anzustreben ist in Verbindung mit wissenschaftlicher Forschungs- und Bildungsarbeit. Als dafür geeignete Fläche wird das Waldschutzgebiet Edersee genannt (LRP, S. 201 ff). |
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