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2.3 Kommunale Landschaftspläne

Folgende Gemeinden im Naturpark Kellerwald-Edersee besitzen aktuelle Landschaftspläne gemäß § 3 / 4 HENatG:

  • Bad Wildungen: 1993 (Beginn der Überarbeitung / Aktualisierung in 2003)
  • Bad Zwesten 2002 (genehmigt)
  • Edertal: 1994, Neuaufstellung in Bearbeitung
  • Jesberg, 1991(genehmigt)
  • Vöhl: in Aufstellung, Bearbeitung, nahezu abgeschlossen
  • Waldeck: 2001 (genehmigt)

Folgende weiteren Landschaftspläne wurden zwischenzeitlich begonnen bzw. fertig gestellt:

  • Gilserberg: genehmigte Fassung liegt vor (Juni 2003)
  • Haina: genehmigte Fassung liegt vor
  • Gemünden: genehmigte Fassung liegt vor
  • Jesberg: in Bearbeitung

Die Ziele und Aussagen der genannten Landschaftspläne werden - soweit sie für die Naturparkentwicklungsplanung relevant sind - in den jeweiligen Kapiteln berücksichtigt. Eine direkte Übernahme der Aussagen der kommunalen Landschaftspläne in den Naturpark-Entwicklungsplan ist aufgrund des unterschiedlichen Bearbeitungsstandes und der wesentlich detaillierteren Darstellung der Landschaftspläne im Maßstab 1:5.000 bzw. 1:10.000 nicht möglich (Naturpark-Entwicklungsplan: Maßstab 1:50.000).


   
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