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Einführung Bestandsaufname Leitbild / Zielkonzept Umsetzung / Projekte Anhang | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3.6 Schutzgebiete nach Naturschutz- und ForstrechtIm Naturpark Kellerwald-Edersee sind folgende Schutzgebiete nach Naturschutz- oder Forstrecht ausgewiesen bzw. zur Ausweisung vorgesehen (Darstellung im →Plan Nr. 4): Vorhandene Naturschutzgebiete (§ 23 HENatG)
Geplante Naturschutzgebiete (§ 23 HENatG)
Landschaftsschutzgebiete (§ 26 HENatG)Etwa 80 % der Gesamtfläche des Naturparks sind als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen:
Naturdenkmale (§ 14 HENatG)Innerhalb des Naturparks Kellerwald-Edersee ist eine große Anzahl wertvoller Einzelobjekte bzw. Flächen (insgesamt 60) als Naturdenkmal ausgewiesen. Dabei handelt es sich vor allem um besonders wertvolle Einzelbäume und Baumgruppen, Felsformationen und geologisch interessante Aufschlüsse sowie vereinzelt auch um Kleingewässer, Feuchtwiesen, Magerrasen und prähistorische Fundstellen. Eine Liste der Naturdenkmale innerhalb des Naturparks befindet sich im Anhang (→ A II). Geplanter NationalparkWie bereits in Kapitel 1 erwähnt, soll das FFH-Gebiet ´Kellerwald´ als Nationalpark ausgewiesen werden. Für dieses Gebiet werden ggf. bestehende Schutzgebietsausweisungen aufgehoben werden (LSG Kellerwald, LSG Edersee teilweise). FFH-Gebiete (§ 32 bis 38 HENatG)Diese Gebiete werden in → Kapitel 3.7 gesondert behandelt. Schutzwald, Bannwald (§ 22 HFOG)Das Waldschutzgebiet Edersee ist als Bannwald gem. § 22 HFoG ausgewiesen. Die Hangwälder nördlich des Edersees zwischen Nieder-Werbe und Waldeck sind als Schutzwälder gem. § 22 HFoG ausgewiesen. NaturwaldreservateNordwestlich von Gellershausen ist auf der Bergkuppe ´Locheiche´ ein ca. 35 ha großes Naturwaldreservat ausgewiesen. |
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