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4.3 Jagd und Fischerei

4.3.1 Allgemeines zu Wildhege und Jagdwesen

Die Bewirtschaftung der Wildtierbestände unterliegt den jagdgesetzlichen Be­stimmungen des Bundes und des Landes Hessen. Umsetzend sind im Natur­park Kellerwald-Edersee die Unteren Jagdbehörden der Landkreise Schwalm-Eder und Waldeck-Frankenberg, im Waldschutzgebiet Gatter Edersee die Ober­ste Jagdbehörde des zuständigen Hessischen Ministeriums für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz direkt.

Das überwiegend im Ostausläufer des Rheinischen Schiefergebirges liegende Naturparkgebiet hat einen hohen Waldflächenanteil (61,7%) mit Höhenlagen von 250 bis 675 m NN. Daraus ist abzuleiten, dass Jagdausübung vor allem Bezug zur Regulierung von Schalenwildbeständen hat. Hier greift die Ver­pflichtung der Jagdausübungsberechtigten, sachkundig Schalenwild den lan­deskulturellen Anforderungen und der Biozönose entsprechend zu bewirt­schaften. Den Rahmen dazu setzen die Abschusspläne der Jagdbehörden, He­gegemeinschaften als Selbstverwaltungsorgane der Jägerschaft wirken dabei maßgeblich mit.

Das Jagdrecht obliegt in großem Anteil Jagdgenossenschaften in gemeinschaftlichen Jagdbezirken sowie öffentlichem Waldbesitz (Staats-, Domanial- und Kommunalforst, zudem Forsten des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen mit den Klosterwaldungen Haina), in geringem Umfang auch Eigenjagdbesitz.

Regelmäßig im gesamten Naturparkgebiet vorkommende Schalenwildarten sind Rehwild und Schwarzwild, mit großem Flächenanteil in ausgewiesenen Rotwildgebieten - vor allem in Anlehnung an größere Waldkomplexe - auch Rotwild, im Waldschutzgebiet Gatter Edersee zudem auch Dam- und Muffelwild.

Der Rehwildbestand ist überwiegend angemessen, verschiedentlich in Waldgebieten mit Laubbaum-/ Edellaubbaum - Naturverjüngung lokal problematisch, da diese stark verbissen wird.

Das Schwarzwildvorkommen schwankt nach Anstieg zwischen 1980 und 2000 im Verlauf der Jahre zyklisch, wobei nach Höchststrecken der Jahre 1998 bis 2001 nunmehr ein geringfügiger Rückgang festzustellen ist. Die Ursachen erhöhter Schwarzwildpopulationen liegen begründet:

  • im agrarstrukturellen Wandel (Maisanbau),
  • in der Häufung von Mastjahren in Laubwäldern (teilweise bedingt durch
    Emis­sionseintrag),
  • im Ausbleiben strenger winterlicher Bedingungen sowie
  • in vereinzelt unsachgemäßer Ausbringung von Futtermitteln durch Jagdausübungsberechtigte (Erhöhung der Reproduktionsquote).

In Revieren mit hohem Feldanteil sind entsprechend die vom Schwarzwild verursachten Schäden auf Grünland und im Maisanbau fühlbar bis stark.

Deutliche weitere Reduzierung des Schwarzwildes, insbesondere durch effektive, Revier übergreifende Bewegungsjagden auf Hegegemeinschaftsbasis - wie in vergangenen Jahren erfolgreich praktiziert - ist, vor allem auf dem Hintergrund einer drohenden Einschleppung der Schweinepest aus benachbarten Bundesländer, anzustreben.

Der Rotwildbestand im Naturparkgebiet unterlag im Verlauf der letzten 40 Jahre einer Reduktion von Bestandeshöhe und Einstandsfläche. So fiel die Jagdstrecke von Rotwild in der Zeit von 1959/60 bis 1998/99 insbesondere in den letzten 15 Jahren von 600 Stück auf unter 200 Stück ab.

Die heutigen Wälder als Lebensraum des Rotwildes unterscheiden sich stark von den ursprünglichen Lebensräumen:

  • weniger natürliche Äsung, intensive landwirtschaftliche Nutzung der fruchtbarsten Standorte,
  • nicht mehr zugängliche natürliche Wintereinstandsgebiete und die Einschränkung tradierter Raumnutzungsmuster und Fernwandertraditionen charakterisieren die heutigen durch Verkehrstrassen zerschnittenen Lebensräume.

Genetische Veränderungen in einigen heimischen Rotwildpopulationen gegenüber denen in anderen Ländern konnten festgestellt werden und belegen die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Biotopverbundes für das Rotwild in Deutschland.

Quelle: Hücker, H., Manuskript


Als Leitart der nordhessischen Waldlandschaft sollte das Vorkommen des Rotwildes gesichert werden, der Weg dahin wird ein Lösungskompromiss sein zwischen:

  • Erhalt von tragfähigen Mindestbestandszahlen,
  • Vermeidung der Verinselung von Rotwild-Lebensräumen (Offenhaltung von Korridoren) und
  • Minimierung von Waldschäden durch Schälung und Verbiss auf ein zumutbar geringes Maß.

Der Erhaltung der Bedeutung der Kellerwald/Burgwaldregion als Rotwildgebiet für den Ost-West-Austausch der Rotwildpopulation ist Rechnung zu tragen. Ein nachgewiesener Fernwanderkorridor läuft vom Thüringer Wald über die Region Burg­wald/Kellerwald bis ins Nordrhein-Westfälische Rothaargebirge.

Andere Wildarten, vor allem das Niederwild, weisen eher geringe Bestandes- bzw. Besatzdichten auf. Die Jagdausübungsberechtigten sind gehalten, gegen negative Umwelttrends ihren Beitrag zur Erhaltung von Niederwildarten mit kritischen Bestandszahlen nicht nur durch Jagdverschonung, sondern aktiv durch Aufwertung der Biotopstrukturen und Schaffung von Biotopverbundsystemen beizutragen. Diesbezüglich kann das Vorgehen der ´Naturland-Stiftung´ ein nachahmenswertes Beispiel sein.

Die im Offenland sehr stark rückläufigen Besatzdichten des Feldhasen sind auf veränderte Bedingungen in der Landwirtschaft zurückzuführen. Der Fuchs dagegen profitiert von der flächendeckenden Bekämpfung der Tollwut und breitet sich stärker aus.

Der Rebhuhnbesatz geht stark zurück.

4.3.2 Die jagdliche Situation im Waldschutzgebiet Gatter Edersee

Im Waldschutzgebiet Gatter Edersee unterliegen Wildtiermanagement und Jagdnutzung aufgrund besonderer waldökologischer Ziele abweichenden Bedingungen. Handlungsgrundlage dazu ist das ´Gutachten zur Wildbewirtschaftung im Waldschutzgebiet Gatter Edersee´ des Arbeitskreises Wildbiologie der Universität Gießen (1992). Aus der neu zu erstellenden Forsteinrichtungsplanung für das Waldschutzgebiet werden weitere Richtlinien zu diesem Komplex erwachsen.

Nach Festlegungen zu flächenweiser Nutzungsaufgabe und Prozessschutzansatz muss hier nach 200 Jahren forstlicher Bewirtschaftung nunmehr der Einfluss von Schalenwild - insbesondere des Rotwildes - neu beurteilt werden.

Jahreszeitlich bedingt wird es auch unter Voraussetzung akzeptabler Wildbestandszahlen (max. ca. 2,5 Stück/100 ha) zur Rindenschälung in Jungbeständen durch Rotwild bei Laub- und Nadelholz kommen.

Dam- und Muffelwild kommen im Waldschutzgebiet Gatter Edersee seit 1935 bzw. 1937 vor. Sie beeinflussen die Waldbestände aller Altersstufen nur unerheblich (Ausnahme: geringer Verbiss des Muffelwildes an Verjüngungen). Im Waldschutzgebiet ist durch tagaktives Verhalten beider Wildarten eine relativ gute Beobachtbarkeit durch Waldbesucher gegeben. Insoweit sind diese u.a. ein Bestandteil des Besucherlenkungskonzeptes im Sinne von aktivem Walderlebnis.

Da die heimischen und eingebürgerten Wildarten in freier Wildbahn schwer zu beobachten sind, haben alle Besucher und Touristen die Möglichkeit, die Vielfalt der heimischen Tierwelt, darunter auch die in freier Wildbahn nahezu ausgestorbenen Arten wie Wolf, Luchs und Wisent sowie die Greifvögel Adler, Falke, Milan und Uhu im Wildpark Edersee in artgerechten Gehegen und Volieren zu beobachten.

Quelle: Hücker, H., zitiert in Heck, A., Vogelkundliche Hefte Edertal, Heft 28 (2002), S. 205


4.3.3 Fischerei

Fischereirechtliche Situation

Der Schwerpunkt der Fischerei und des Angelsports im Naturpark Kellerwald-Edersee liegt am Edersee. Bisher wurde das Fischereirecht geteilt ausgeübt:

  • durch einen Berufsfischer
  • durch Verkauf von Angelscheinen an Angler durch das Wasser- und Schifffahrtsamt.

Die Bewirtschaftung des Sees durch den Berufsfischer mit dem Ziel maximaler Fischmasse-Erträge hat in der Vergangenheit zu Konflikten mit den Angelfi­schern, aber auch mit den Bestimmungen des Hessischen Fischereigesetzes sowie dem Natur- und Tierschutzgesetz geführt. Der Edersee büßte seine Attraktivität als Raubfischgewässer ein, und der Angeltourismus ging deutlich zurück.

Da der Pachtvertrag mit dem Berufsfischer ausgelaufen ist, wird eine angepasste, ökologisch orientierte Bewirtschaftung möglich. Der Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee hat daher auf der Grundlage eines erarbeiteten Bewirtschaftungskonzeptes beim Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden den Antrag gestellt, das ungeteilte Fischereirecht für den Edersee zu pachten. Die dabei angestrebten Entwicklungsziele sind im Band II, → Kapitel 2.4, aufgeführt.

Gewässerbiologische Situation

Die Eder führt dem Edersee Nährstoffe zu. Die Menge der Nährstoffe ist von der Belastung des Einzugsgebietes (Bevölkerungsdichte, Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung, Abwasserreinigungsqualität usw.) abhängig. Ökologische und technologische Verbesserungen werden bzw. sind vorgenommen, so dass die Restbelastung der Eder künftig nicht nennenswert weiter vermindert werden kann. Die Nährstoffe führen im Edersee zum Wachstum pflanzlichen Planktons (Algen). Das Phytoplankton wird durch tierische Planktonorganismen (Zooplankton) beweidet. Diese Organismen werden von der Fischbrut und bestimmten Fischen bevorzugt gefressen. Durch den Ausfall von Zooplankton fressenden Arten kommt es zu Algenblüten und exzessivem Algenwachstum mit negativen Auswirkungen auf das Gewässer. Um dies zu vermeiden, soll das Zooplankton durch fischereiliche Maßnahmen unterstützt werden (→ Band II, Kapitel 2.3 und → 2.4).


   
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