Entwicklungsplanung Inhaltsübersicht · Downloads
· Hilfe · Impressum
 

2.3 Wasserwirtschaft

Ziele:
Edersee:
  • Sicherung eines für die Erholungsnutzung ausreichenden Wasserstandes
  • Sicherung der Verlandungsvegetation in der Stauwurzel
  • Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität
  • Erhaltung der Zugänglichkeit Uferbereiche
  • Freihaltung bisher ruhiger Uferzonen von weiterer touristischer Er­schließung
  • Wiederherstellung der Durchgängigkeit für die Limnofauna

Fließgewässer:
  • Erhaltung des überwiegend naturnahen Zustandes und der guten Was­serqualität der Fließgewässer des Naturparks
  • Freihaltung und Entlastung der Uferzonen von nutzungsbedingten Beeinträchtigungen
  • Entwicklung eines Biotopverbundes entlang der Fließgewässer
  • Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Fließgewässersystems für die Gewässerfauna

Edersee

Die im → Band I, Kapitel 4.4, beschriebenen vielfältigen Funktionen der Edertalsperre liefern seit langem Diskussionsstoff um die optimale Steuerung des Wasserstandes. Von touristischer Seite besteht der Wunsch, den Wasserspiegel im Edersee vor allem in den Sommermonaten zur Haupturlaubszeit so hoch wie möglich zu halten. Dabei sind folgende Problemzusammenhänge zu berücksichtigen:

  • Bei Reduzierung der Mindestwasserabflussmengen zur Sicherung eines hohen Wasserspiegels im Edersee zu Zeiten der Schwachwasserführung der Eder würde die Wasserqualität in der unteren Eder aufgrund der hohen Nährstofffracht stark absinken mit der Folge von Algenmassenvermehrung, Sauerstoffzehrung und Fischsterben in warmen Perioden.
  • Bei sommerlicher Reduzierung der Wasserführung der unteren Eder würde der Betrieb der unterliegenden Energiegewinnungsanlagen stark eingeschränkt bzw. ausgesetzt werden müssen.
  • Hohe Stauhaltung im Edersee hat die Reduzierung des Hochwasserrückhaltevolumens und die Erstickung der überregional bedeutsamen Verlandungs- und Schlammlingsvegetation zur Folge.
  • Bei zu geringer Wasserführung der unteren Eder sind dort touristische Aktivitäten betroffen; die Befahrung mit Booten ist eingeschränkt.

Im Auftrag des Staatlichen Umweltamtes beim Regierungspräsidium Kassel und des Landes Hessen wird derzeit von der Gesamthochschule Kassel ein Gutachten erstellt, das die ökonomisch und ökologisch vertretbaren Mindestwassermengen in der unteren Eder ermitteln soll (Fertigstellung des Gutachtens voraussichtlich im Oktober 2003). Parallel dazu erstellt das Wasser- und Schifffahrtsamt Hannoversch Münden eine Studie zur Feinsteuerung der Wasserabgabemengen aus dem Edersee. Diese Studien sollen die Grundlagen für einen Interessensausgleich zwischen Ederseeanrainern und Unterliegergemeinden sowie der Wasserwirtschaft und den Betreibern von Flusskraftwerken an der unteren Eder bzw. Fulda liefern.

Ohne den Ergebnissen der genannten Gutachten vorzugreifen, muss davon ausgegangen werden, dass der Edersee weiterhin einen stark schwankenden Wasserstand haben wird, und dass auch im Sommer dem Wunsch nach hohem Wasserstand für touristische Nutzungen nicht immer entsprochen werden kann. Deshalb sollte vielmehr die Besonderheit der temporär trocken fallenden Bereiche mit ihrer speziellen Flora und Fauna - die Schlankseggenrieder und Hochstaudenfluren bei Herzhausen sowie die interessanten Aspek­te der vom Wasser frei gegebenen ehemaligen Siedlungen und Kulturland­schaftsreste - herausgestellt und in Wert gesetzt werden. Diese talsperrenspezifischen Vorgänge sind als eine Besonderheit und Attraktion zu betrachten, die - wie im sehr trockenen Sommer 2003 deutlich wurde - als Besuchermagnet wirken können.

Im Bereich Herzhausen sind Maßnahmen geplant, die die Verlandungszonen der Stauwurzel des Edersees behutsam erschließen und präsentieren sollen (→ Kapitel 4.3).

Gegen die von privaten Investoren gewünschte Errichtung einer Vorsperre bei Asel-Süd zur Sicherung eines gleichbleibenden Wasserstandes im westlichen Teil des Edersees sprechen folgende Gründe:

  • Die Stauhaltung würde verstärkt zu Schlammablagerungen in den flachen Bereichen der Stauwurzel führen.
  • Die aus Naturschutzsicht hochwertige Verlandungsvegetation in den selten überfluteten Bereichen würde durch Dauerstau verdrängt.
  • Die in der Vorsperre gestauten Wassermengen gingen zu Lasten des östlichen Teils des Edersees bzw. der unteren Eder.
  • Der im Zusammenhang mit dem Vorstau vorgeschlagene Bau einer Erschließungsstraße über den Vorsperre-Staudamm brächte zusätzlichen Verkehr in bisher weit gehend ungestörte und schutzwürdige Bereiche und führte zu Konflikten mit der Trassierung der Fernradwege am Ederseeufer.

Die bisher nicht durch Straßen erschlossenen ruhigen Walduferabschnitte, die den Charakter des Edersees wesentlich bestimmen, sind ein Wert gebender Faktor dieses Landschaftraumes. Sie bieten einen dringend erforderlichen Ausgleich für die teilweise stark durch Tourismus und Verkehr belasteten Uferbereiche insbesondere im Ostteil des Sees und sollten deshalb unbedingt weiterhin als Ruhezonen erhalten bleiben.

Fließgewässer

Die Fließgewässer des Naturparks sind überwiegend in naturnahem Zustand und weisen gute bis sehr gute Wasserqualität auf. Als lineare das gesamte Gebiet durchziehende Landschaftselemente sind sie von hoher Bedeutung für den Biotopverbund.

Barrieren im Fließgewässersystem wie z.B. durch die durch Stauhaltung von Teichen oder durch Wehre sollten so umgestaltet werden, so dass die Durchgängigkeit für die Gewässerfauna gewährleistet ist (z.B. an der Wohra oberhalb Haina).

Der Landschaftsrahmenplan Nordhessen weist 11 Schwerpunkträume für den Biotopverbund von Fließgewässern aus. Vier dieser Räume berühren den Naturpark Kellerwald-Edersee (s. auch öffnet PlanPlan Nr. 5):

  • obere Eder (einschließlich Lengelbach und Lorfe)
  • mittlere Eder (einschließlich Wesebach)
  • Kellerwaldbäche (Zuflüsse des Edersees aus dem Waldschutzgebiet)
  • Gilsa

Die Schwerpunkträume erfassen den größten Teil der Fließgewässer des Naturparks und unterstreichen deren besondere Bedeutung für den Naturschutz.

Im Verlauf dieser Gewässersysteme sollen schwerpunktmäßig - je nach Erfordernis - Maßnahmen durchgeführt werden zur

  • Verbesserung der Wasserqualität
  • Wiederherstellung der Durchgängigkeit
  • Extensivierung der Auennutzung, Verbesserung des Uferrandstreifens
  • Verbesserung der Morphologie

Die Auswahl dieser Schwerpunkträume (LRP) erfolgte, da hier hohe Anteile naturnaher Gewässer vorhanden sind, und mit relativ geringem Aufwand die Gesamtstruktur erhalten und verbessert werden kann, in einigen Fällen schon durch punktuelle Maßnahmen der Gesamtverlauf des Gewässers positiv beeinflusst werden kann.

Ähnliche Voraussetzungen sind im Urfftal und im Bereich der Quellbäche der Wohra gegeben. Deshalb werden diese beiden Gewässersysteme im öffnet PlanPlan Nr. 5 zusätzlich zu den o.g. Schwerpunkträumen gemäß Landschaftsrahmenplan ebenfalls als Raum für den Biotopverbund von Fließgewässern dargestellt.

Soweit in einzelnen Teilbereichen der naturnahe Zustand von Fließgewässern wiederhergestellt werden soll, ist rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Vorhaben mit der zuständigen Wasserbehörde zu klären, ob es hierfür einer Planfeststellung bzw. Plangenehmigung gemäß § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 63 des Hessischen Wassergesetzes bedarf.

Ein besonderes Problem bei der Realisierung des Biotopverbundsystems von Fließgewässern stellt die Sperrmauer des Edersees dar, da die großen Höhenunterschiede in Verbindung mit den stark schwankenden Wasserständen der Talsperre mit den üblichen Auf- und Abstiegshilfen nicht überwunden werden können. Welche technischen Möglichkeiten zur Überwindung dieser Barriere denkbar sind, wurden in einem Gutachten untersucht. Die Studie ist jedoch noch nicht verfügbar (Auskunft des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, 03.09.2003).


   
zurück (Access Key: -)zurück      Seitenanfang      weiterweiter (Access Key: +)