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2.3 WasserwirtschaftEderseeDie im → Band I, Kapitel 4.4, beschriebenen vielfältigen Funktionen der Edertalsperre liefern seit langem Diskussionsstoff um die optimale Steuerung des Wasserstandes. Von touristischer Seite besteht der Wunsch, den Wasserspiegel im Edersee vor allem in den Sommermonaten zur Haupturlaubszeit so hoch wie möglich zu halten. Dabei sind folgende Problemzusammenhänge zu berücksichtigen:
Im Auftrag des Staatlichen Umweltamtes beim Regierungspräsidium Kassel und des Landes Hessen wird derzeit von der Gesamthochschule Kassel ein Gutachten erstellt, das die ökonomisch und ökologisch vertretbaren Mindestwassermengen in der unteren Eder ermitteln soll (Fertigstellung des Gutachtens voraussichtlich im Oktober 2003). Parallel dazu erstellt das Wasser- und Schifffahrtsamt Hannoversch Münden eine Studie zur Feinsteuerung der Wasserabgabemengen aus dem Edersee. Diese Studien sollen die Grundlagen für einen Interessensausgleich zwischen Ederseeanrainern und Unterliegergemeinden sowie der Wasserwirtschaft und den Betreibern von Flusskraftwerken an der unteren Eder bzw. Fulda liefern. Ohne den Ergebnissen der genannten Gutachten vorzugreifen, muss davon ausgegangen werden, dass der Edersee weiterhin einen stark schwankenden Wasserstand haben wird, und dass auch im Sommer dem Wunsch nach hohem Wasserstand für touristische Nutzungen nicht immer entsprochen werden kann. Deshalb sollte vielmehr die Besonderheit der temporär trocken fallenden Bereiche mit ihrer speziellen Flora und Fauna - die Schlankseggenrieder und Hochstaudenfluren bei Herzhausen sowie die interessanten Aspekte der vom Wasser frei gegebenen ehemaligen Siedlungen und Kulturlandschaftsreste - herausgestellt und in Wert gesetzt werden. Diese talsperrenspezifischen Vorgänge sind als eine Besonderheit und Attraktion zu betrachten, die - wie im sehr trockenen Sommer 2003 deutlich wurde - als Besuchermagnet wirken können. Im Bereich Herzhausen sind Maßnahmen geplant, die die Verlandungszonen der Stauwurzel des Edersees behutsam erschließen und präsentieren sollen (→ Kapitel 4.3). Gegen die von privaten Investoren gewünschte Errichtung einer Vorsperre bei Asel-Süd zur Sicherung eines gleichbleibenden Wasserstandes im westlichen Teil des Edersees sprechen folgende Gründe:
Die bisher nicht durch Straßen erschlossenen ruhigen Walduferabschnitte, die den Charakter des Edersees wesentlich bestimmen, sind ein Wert gebender Faktor dieses Landschaftraumes. Sie bieten einen dringend erforderlichen Ausgleich für die teilweise stark durch Tourismus und Verkehr belasteten Uferbereiche insbesondere im Ostteil des Sees und sollten deshalb unbedingt weiterhin als Ruhezonen erhalten bleiben. FließgewässerDie Fließgewässer des Naturparks sind überwiegend in naturnahem Zustand und weisen gute bis sehr gute Wasserqualität auf. Als lineare das gesamte Gebiet durchziehende Landschaftselemente sind sie von hoher Bedeutung für den Biotopverbund. Barrieren im Fließgewässersystem wie z.B. durch die durch Stauhaltung von Teichen oder durch Wehre sollten so umgestaltet werden, so dass die Durchgängigkeit für die Gewässerfauna gewährleistet ist (z.B. an der Wohra oberhalb Haina). Der Landschaftsrahmenplan Nordhessen weist 11 Schwerpunkträume für den Biotopverbund von Fließgewässern aus. Vier dieser Räume berühren den Naturpark Kellerwald-Edersee (s. auch →Plan Nr. 5):
Die Schwerpunkträume erfassen den größten Teil der Fließgewässer des Naturparks und unterstreichen deren besondere Bedeutung für den Naturschutz. Im Verlauf dieser Gewässersysteme sollen schwerpunktmäßig - je nach Erfordernis - Maßnahmen durchgeführt werden zur
Die Auswahl dieser Schwerpunkträume (LRP) erfolgte, da hier hohe Anteile naturnaher Gewässer vorhanden sind, und mit relativ geringem Aufwand die Gesamtstruktur erhalten und verbessert werden kann, in einigen Fällen schon durch punktuelle Maßnahmen der Gesamtverlauf des Gewässers positiv beeinflusst werden kann. Ähnliche Voraussetzungen sind im Urfftal und im Bereich der Quellbäche der Wohra gegeben. Deshalb werden diese beiden Gewässersysteme im →Plan Nr. 5 zusätzlich zu den o.g. Schwerpunkträumen gemäß Landschaftsrahmenplan ebenfalls als Raum für den Biotopverbund von Fließgewässern dargestellt. Soweit in einzelnen Teilbereichen der naturnahe Zustand von Fließgewässern wiederhergestellt werden soll, ist rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Vorhaben mit der zuständigen Wasserbehörde zu klären, ob es hierfür einer Planfeststellung bzw. Plangenehmigung gemäß § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 63 des Hessischen Wassergesetzes bedarf. Ein besonderes Problem bei der Realisierung des Biotopverbundsystems von Fließgewässern stellt die Sperrmauer des Edersees dar, da die großen Höhenunterschiede in Verbindung mit den stark schwankenden Wasserständen der Talsperre mit den üblichen Auf- und Abstiegshilfen nicht überwunden werden können. Welche technischen Möglichkeiten zur Überwindung dieser Barriere denkbar sind, wurden in einem Gutachten untersucht. Die Studie ist jedoch noch nicht verfügbar (Auskunft des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, 03.09.2003). |
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