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Einführung Bestandsaufname Leitbild / Zielkonzept Umsetzung / Projekte Anhang | |||||||||
2.4 Jagd und FischereiJagd
Der Rotwildbestand im Naturparkgebiet unterlag in den letzten 30 Jahren einer Reduzierung der Bestandsdichte, aber auch der Einstandsfläche. Als Leitart der nordhessischen Waldlandschaft sollte das Vorkommen des Rotwildes gesichert werden. Auch die beim Rotwild bekannten Fernwanderstrecken sollten bei allen Planungen besonders berücksichtigt und von Störungen freigehalten werden. Die Dichte des Rehwildbestandes ist überwiegend angemessen, verschiedentlich in Waldgebieten mit Laubbaum-/ Edellaubbaum-Naturverjüngung lokal problematisch hoch mit entsprechenden Wildverbissschäden. Dort, wo es nötig ist, sollte der Rehbestand reduziert werden. Die hohe Reproduktionsrate des Schwarzwildes im Verbund mit der Häufung von Mastjahren in Laubwäldern, milderen Wintern, zunehmendem Maisanbau und unsachgemäßer Fütterung führt zu verstärkten Wildschäden besonders auf Grünland und in Maiskulturen. Eine deutliche Reduzierung des Bestandes ist daher generell anzustreben - auch unter dem Aspekt einer drohenden Einschleppungsgefahr von Schweinepest. Handlungsbedarf für die Naturparkleitung wird in Zukunft beim Interessenausgleich (Moderation) im Spannungsfeld Wildtiermanagement und Jagdwesen einerseits sowie den Anliegen der Entwicklung eines sanften Tourismus andererseits entstehen. Konkrete Schritte zur Konfliktlösung können sein:
Für die Wildbretvermarktung werden folgende Empfehlungen gegeben:
Innerhalb des Waldschutzgebietes müssen
einvernehmlich überein gebracht werden. Vor einer eventuellen Auflassung des Gatters ist ein tragfähiges Konzept für ein großräumiges Wildtiermanagement zu entwickeln, das insbesondere die Interessen der Anlieger im Nationalpark-Umfeld berücksichtigt. Fischerei
Wie im → Band I, Kapitel 4.3, beschrieben, hat der Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee die Pacht des ungeteilten Fischereirechtes im Edersee beantragt. Ziel der fischereilichen Nutzung des Edersees wird künftig sein, in einer der Situation angepassten Form und z.B. nach der an den Ruhrtalseen bewährten und an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichteten Art den See nach einem zu erstellenden Hegeplan zu bewirtschaften. Hieran werden die Fischereiinstitutionen vor Ort mitarbeiten, in denen auch teilweise die Touristikbetriebe (Pensionen) integriert sind. In gemeinsamer Anstrengung soll der Fischbestand einem interessanten Angelgewässer angepasst und das Potenzial ´Angeltourismus´ als Förder- und Entwicklungselement für die Ederseeregion genutzt werden. Ziel der Bewirtschaftung wird zukünftig sein, durch fischereiliche Maßnahmen das Zooplankton zu unterstützen, so dass die Algenmasse in Grenzen gehalten wird (vgl. → Band I, Kapitel 4.3). Prinzipiell werden hierbei die Raubfischbestände gefördert und die Fischbrut kontrolliert. Hierzu sind regelmäßige Kontrollarbeiten erforderlich, die durch einen angestellten Fischereimeister auf Anweisung des Fachrates ausgeführt werden sollen. Ein Besatz mit Fischen richtet sich nach dem Hegeplan1. Dieser beschreibt, welche biogeografische Bestandszusammensetzung der Edersee als Zielvorstellung beherbergen sollte, und hiernach richtet sich künftig der Fischbesatz. Neben einem ausgewogenen Fischbestand soll hiermit folgendes erreicht werden:
Auf all diese positiven Zielvorgaben wird man in Verbindung mit einer Natur-/ Nationalparkausweisung und insbesondere bei der Förderung der wirtschaftlich schwachen Ederseeregion nicht verzichten können. ´Wasser und Wald am Edersee´ - dieser Slogan unterstreicht die Gemeinsamkeiten und Zusammenhänge beider Schwerpunkte, sowohl was deren Schutzziel als auch deren touristische Vermarktung angeht. Quelle: Hegegemeinschaft Obere Eder / Dr. U. Koop und H. Binzer: Schreiben vom 2.8.03 Folgende weiteren Maßnahmen und Angebote werden empfohlen:
1 Gemäß § 24 des Hess. Fischereigesetzes sind für alle Fragen der Hege zukünftig Hegegemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts zuständig. Zur Zeit bereitet das Land Hessen die Bildung einer Hegegemeinschaft Obere Eder / Edersee vor. Zu ihr gehören alle Pächter der Fischereirechte oder die Rechtseigentümer als ordentliche Mitglieder mit Sitz und Stimme. Wesentliche Aufgabe der Hegegemeinschaft ist die Aufstellung des Hegeplanes, der auf längstens 6 Jahre angelegt wird. (Quelle: Fischereiverband Kurhessen e.V., Schreiben vom 17.06.03) 2 In Hessen obliegt die staatliche Fischereiprüfung den unteren Fischereibehörden beim jeweiligen Landrat. Die Ausbildung führen vertraglich geregelt mit dem Landes-Fischerei-Verband Hessen die jeweiligen regionalen Verbände durch, also für die Edersee-Region ausschließlich der Fischereiverband Kurhessen. Ort und Zeit einer solchen Ausbildung und Prüfung bestimmen sich nach terminlichen Vorgaben der Fischereibehörde. Sicher ließe sich am Edersee auch im Schnellverfahren und im Blockunterricht die Ausbildung durchführen. 3 Infolge der schwankenden Wasserstände des Edersees und der unterschiedlichen Eisstärken sehr gefährlich und nur eingeschränkt vermarktungsfähig |
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