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Einführung Bestandsaufname Leitbild / Zielkonzept Umsetzung / Projekte Anhang | |||||||||
3.4 Wassersport
Schwimmen und BadenSchwimmen und Baden sollte außer im Edersee auch in anderen natürlichen Gewässern möglich werden. Hierfür eignen sich neben den herkömmlichen Freibädern auch sogenannte Schwimmteiche‚ sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Bereich. Derartige Anlagen sind in Errichtung und Betrieb sehr viel günstiger als konventionelle Schwimmbäder. Schwimmteiche mit Pflanzenkläreinrichtungen sind geeignet, bei Erneuerungsbedarf herkömmliche Schwimmbäder zu ersetzen. Sie entsprechen dem Image des Naturparks. Vor Anlage von Naturbadeteichen ist bei der zuständigen Wasserbehörde zu erfragen, ob hierbei wasserrechtlich relevante Tatbestände berührt werden und welche Unterlagen für die Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren ggf. erforderlich sind. Das Gesundheitsamt sollte hinsichtlich der hygienischen Anforderungen an das Badewasser mit in die Entscheidung eingebunden werden. Verbesserung der WasserqualitätDas Ziel der Erhaltung und weiteren Verbesserung der Wasserqualität im gesamten Edersee und in allen Teichanlagen kann nur großräumig durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
TauchenDie vorhandene Tauchzone am nördlichen Ederseeufer sollte nicht über den z.Z. ausgewiesenen Bereich (→Plan Nr. 3) ausgedehnt werden. In diesem Bereich besteht derzeit das Problem, dass die Taucher die wenigen verfügbaren ufernahen Parkplätze an der Edersee-Randstraße oft ganztägig beanspruchen, so dass für Durchreisende keine Parkmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen. Eine Regelung der Parkplatzsituation durch Parkzeitbegrenzung sollte geprüft werden. BootssportDie vorhandenen und geplanten Schutzgebiete am Edersee (NSG und FFH) zwischen Herzhausen und Harbshausen sowie der Affolderner See müssen gegen Befahren mit Booten geschützt werden. Entsprechende Bekanntmachungen sollen bei allen Vereinen und Bootsverleihern erfolgen, ergänzt durch Hinweise vor Ort. In der Vereinbarung des RP-Arbeitskreises ´Wassersport und Naturschutz´ (28.02.2001) sind für die Eder innerhalb des Naturparks folgende Aussagen getroffen: Für den Edersee als Freizeitraum werden keine Regelungen vorgesehen. Der Abschnitt der Eder zwischen Staumauer und Affolderner See soll dagegen zur Beruhigung und Erhaltung der besonderen Funktionen (Vogelrast- und -überwinterungsgebiet) vollständig für den Bootssport gesperrt werden. WasserskiDer mit Motorbooten betriebene auf den östlichen Teil des Edersees begrenzte Wasserskisport (→Plan Nr. 3) entspricht nicht den Zielen des Naturparks für einen sanften Tourismus, da davon teilweise erhebliche Belastungen der Uferzonen durch Wellenschlag und Lärm der Motorboote verursacht werden. Eine Ausweitung sollte daher auf keinen Fall erfolgen. SegelsportDie privaten Segelboote und -schiffe werden meist an eigenen Stegen dauerhaft festgemacht. Eine Erweiterung der Steganlagen ist seitens des Wasser- und Schifffahrtsamtes nicht vorgesehen und auch nicht wünschenswert. Um die Ufer von Stegen und Liegeplätzen für Segelboote zu entlasten, wird empfohlen, ein Management einzurichten, das die Zahl der Liegeplätze in Abhängigkeit der Häufigkeit der Nutzung der Segelboote reduziert. Die Lagerung von selten genutzten Booten sollte künftig an Land oder in Schuppen erfolgen. So könnte es gelingen, den landschaftlichen Reiz des Edersees und seiner Ufer durch die Freilegung von Stegen deutlich zu erhöhen und die privilegierte Form eines Wochenendquartiers am Steg zurückzudrängen. Der Ausschluss von motorisierten Booten auf dem Edersee sollte konsequent beibehalten werden, Rettungsboote selbstverständlich ausgenommen. |
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