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4.4 Projektträger

Der Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee kann selbst die Trägerschaft von Projekten übernehmen. Dies ist für alle Gemeinde übergreifenden, die Struktur fördernden Maßnahmen im Naturpark wie die Erholung, Regionalwarenvermarktung, Besucherlenkung, ÖPNV und Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Identität sinnvoll. Beispielhaft seien hier genannt die einheitliche Kennzeichnung der Naturparkkulisse mit Hinweisschildern auf das Großschutzgebiet und die Schaffung einer touristischen Attraktion in einer entsprechenden Schwerpunktzone.

Vorzugsweise kommen als Projektträger jedoch die öffentlichen Träger wie Gemeinden, Landkreise und öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse sowie Personen des öffentlichen Rechts, letztgenannte in erster Linie für Gutachten, Stellungnahmen und konzeptionelle Arbeiten in Frage.

Privaten Trägern, als natürlichen Personen des privaten Rechts, juristischen Personen sowie Vereinen und Verbänden sollte ebenfalls die Projektträgerschaft ermöglicht werden. Sowohl für die öffentlichen als auch die privaten Träger sollten Maßnahmen im Hinblick auf eine nachhaltig ausgerichtete Landnutzung / Bewirtschaftung, Projekte zur Förderung des regionaltypischen, umweltverträglichen Tourismus und soziokulturelle Maßnahmen bestimmt sein.


   
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