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Einführung Bestandsaufname Leitbild / Zielkonzept Umsetzung / Projekte Anhang | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3.7 FFH - GebietsmeldungenMit der Verabschiedung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (1992) verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten der EU u.a. dazu, für die in den Anhängen der Richtlinie genannten Lebensräume sowie für die aufgeführten Tier- und Pflanzenarten Gebiete zu benennen mit dem Ziel, ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten auf europäischer Ebene aufzubauen (´Natura 2000´). Diese Gebiete sind vor negativen Veränderungen zu schützen und dauerhaft zu erhalten (§§ 32 bis 38 BNatschG und § 20 HENatG). Sie sind in eine dem Schutzziel angemessene Schutzgebietskategorie zu überführen. Bereits 1979 wurden mit der EG-Vogelschutzrichtlinie Schritte zum Aufbau eines europäischen Schutzgebietssystems unternommen. Zum Schutz ausgewählter Vogelarten sollten besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden. Diese Vogelschutzgebiete sind gemäß der FFH-Richtlinie automatisch Teil des Schutzgebietssystems ´Natura 2000´. Im Bereich des Naturparks Kellerwald - Edersee wurden 14 Gebiete für das Europäische Schutzgebietssystems ´Natura 2000´ (FFH-Gebiete) gemeldet. Diese Gebiete umfassen rund 16,5 % der Gesamtfläche des Naturparks. Der größte Teil der FFH-Gebiete liegt in der nördlichen Hälfte des Naturparks, wobei das Gebiet Nr. 4819 - 301 ´Kellerwald´ mit über 57 km² die Flächengröße aller übrigen FFH-Gebiete innerhalb des Naturparks bei weitem übertrifft.(→Plan Nr. 4) In der folgenden Tabelle sind die FFH-Gebiete innerhalb des Naturparks Kellerwald-Edersee zusammengestellt. FFH-Gebiete, die zugleich Vogelschutzgebiete sind, sind mit ´V´ gekennzeichnet.
Derzeit wird eine Liste mit Nachmeldungen für das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 erstellt. In diese Liste soll aus fachlichen Gründen auf jeden Fall der Hohe Keller als wertvolles Buchenwaldgebiet mit einer Vielzahl von Sonderstandorten aufgenommen werden. |
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